Darf man Fotos vom Kindergeburtstag ins Internet stellen? Ein Ferienfoto mit fremden Menschen im Hintergrund öffentlich posten? Diese und andere Situationen regelt das neue Urheberrechtsgesetz, das am 1. April 2020 in Kraft getreten ist. Seither kann es richtig teuer werden, wenn man sich auf Social Media oder generell im Netz Fotos anderer bedient, diese verbreitet oder postet. Was ist neu, was weiterhin erlaubt? Martin Steiger, Anwalt für Recht im digitalen Raum, hat uns folgende Fragen beantwortet:
Herr Steiger, darf ich Fotos...
...von meinem Kind öffentlich posten?
Martin Steiger: Es ist nicht verboten, Fotos vom eigenen Kind zu veröffentlichen oder weiterzugeben. Solange Kinder nicht urteilsfähig sind, entscheiden Eltern. Man geht davon aus, dass Kinder etwa ab zwölf Jahren mitbestimmen können. Jedoch haben Kinder seit jeher ein Recht am eigenen Bild. Es ist die Aufgabe der Eltern, die Persönlichkeit und die Privatsphäre ihrer Kinder zu schützen. Im Zweifelsfall sollten Eltern auf die Veröffentlichung und Weitergabe verzichten.
...gegen den Willen meines Kindes publik machen?
Ich rate davon ab, ein Foto gegen den ausdrücklichen Willen eines Kindes zu veröffentlichen, unabhängig vom Alter.
...unserer Gartenparty mit Freunden ins Netz stellen?
Ja, sofern Sie davon ausgehen können, dass Ihre Freunde damit einverstanden sind. Es hilft, wenn nur wohlwollende Bilder veröffentlicht werden. Im Zweifelsfall sollten Sie Ihre Freunde vor der Veröffentlichung um ihre Einwilligung bitten.
...vom Kindergeburtstag mit den Freunden meines Kindes posten?
Ja, sofern alle anderen Eltern damit einverstanden sind. Zuerst mit dem Fotografieren, dann mit der Veröffentlichung von ausgewählten Fotos.
...von den Ferien mit fremden Menschen im Hintergrund veröffentlichen?
Nein. Bei digitalen Bildern gibt es kein sogenanntes Beiwerk mehr. Menschen, die nicht im Vordergrund stehen, müssen eine ungewollte Veröffentlichung nicht mehr akzeptieren. Theoretisch könnten sie dagegen vorgehen. In der Praxis führen solche Bilder aber normalerweise nicht zu rechtlichen Problemen, weil sich die betroffenen Personen am Bild nicht stören, sofern sie es überhaupt zu sehen bekommen.
...aus dem Netz oder aus Social-Media-Accounts, die nicht ich gemacht habe, kopieren und weiterverbreiten?
Nein. Sie sollten die Rechte am Bild abklären, zum Beispiel direkt beim Fotografen. Viele Fotos werden zur freien Verwendung veröffentlicht. Auf Nummer sicher gehen Sie beim Urheberrecht mit der Teilen-Funktion.