Ein Fall zur Anerkennung einer Vaterschaft erregt aktuell Aufsehen: Ein Mann, der Vater eines Kindes mit einer verheirateten Frau wurde, kämpfte um die Anerkennung seiner Vaterschaft. Zunächst vor dem Bezirksgericht Brugg, dann vor dem Obergericht des Kantons Aargau.
Nach zwei ablehnenden Bescheiden landete der Fall vor dem Bundesgericht in Lausanne. Doch auch hier blitzte er ab, der leibliche Vater, denn: Der Ehemann ist der einzige – allenfalls später noch das Kind –, der die Vaterschaft anzweifeln kann. Tut er dies nicht, kann kein Verfahren in Gang gesetzt werden, weder vom Kindsvater noch von der Mutter.
Die Gesetzeslage ist eindeutig und so waren den Richtern wohl die Hände gebunden. Doch: Kann das gesetzlich vorgegebene «die Augen verschliessen vor der Wahrheit» dem Kindswohl entsprechen? Oder kann es die bestehende eheliche Partnerschaft schützen?
Dieser Artikel erschien auf www.aargauerzeitung.ch
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