Die Nachbarn weigerten sich, dafür die Verantwortung zu übernehmen. Jetzt haben sie den Fall dennoch ihrer Haftpflichtversicherung gemeldet. Diese lehnt allerdings eine Zahlung ab. Die Begründung ist, dass die Kinder nicht urteilsfähig seien und somit nicht haftbar gemacht werden können. Wie sieht die rechtliche Lage aus? Was kann ich tun, damit unser Schaden bezahlt wird? I.M.
Die Haftpflichtversicherung der Eltern muss tatsächlich nur dann für diesen Schaden aufkommen, wenn das Kind, das diesen Schaden verursacht hat, urteilsfähig war oder wenn die Eltern das Kind nicht genügend beaufsichtigt haben. Beides trifft in diesem Fall nicht zu. Von vier- und fünfjährigen Kindern kann man üblicherweise nicht erwarten, dass sie den Schaden, den das Verschieben einer Kommode auf Laminat verursachen kann, voraussehen können. Die Eltern umgekehrt konnten davon ausgehen, dass die Kinder im Spielzimmer nicht viel Schaden anrichten können, wenn Sie als Gastgeberin das unbeaufsichtigte Spielen dort zulassen. Es trifft die Eltern also keine Schuld und die Haftpflichtversicherung muss nicht zahlen.
Für die Frage, ob vielleicht jemand anderes den Schaden übernimmt, ist entscheidend, ob Sie Mieterin oder Eigentümerin der Wohnung sind. Als Eigentümerin bleiben Sie auf dem Schaden sitzen, sofern Sie von Ihren Nachbarn nicht einen freiwilligen Beitrag an die Behebung einfordern können oder wollen. Wenn Sie Mieterin sind, können Sie den Fall Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung melden, die in der Regel für einen solchen Schaden aufkommt.
Kirsten Jaeggi Oettli, Juristin
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