Die alternierende Obhut, auch Wechselmodell oder Doppelresidenz genannt, unterscheidet sich gegenüber dem klassischen Besuchsrecht durch drei Aspekte:
? Mehr Zeit für das Kind bei je einem Elternteil
? Zuhause sein bei beiden Eltern
? Geteilte Verantwortung von Vater und Mutter
Voraussetzungen für das Gelingen
? Liebevolle Zuwendung zu den Kindern und die Bereitschaft beider Eltern zur Erziehung und Betreuung.
? Geografische Nähe beider Haushalte, damit die Kinder von beiden Elternhäusern aus ihr soziales Umfeld wie Kita, Schule und Freunde erreichen können.
? Gerechte Aufteilung der Lebenshaltungskosten. Wichtig ist, dass keiner der beiden Elternteile in die Armut abzudriften droht. Hier gilt es, einen für alle gangbaren Weg zu finden.
Modell und Rhythmus
? Es gibt kein vorgegebenes Modell. Der Rhythmus kann und soll flexibel nach der Entwicklung der Kinder und den Bedürfnissen der Eltern festgelegt, das gewählte Modell kann je nach Situation verändert werden. Von alternierender Obhut spricht man bei einem Betreuungsanteil von mindestens 30:70 Prozent.
? Broschüre «Alternierende Obhut: Kindern zwei Zuhause geben» von der Schweizerischen Vereinigung für Gemeinsame Elternschaft; erhältlich unter info@gecobi.ch