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«Ohrfeigen wird verboten»

Endlich! Das Recht der Kinder auf gewaltfreie Erziehung wird nun auch in der Schweiz ins Zivilgesetzbuch geschrieben.

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«Ohrfeigen wird verboten»

Endlich! Das Recht der Kinder auf gewaltfreie Erziehung wird nun auch in der Schweiz ins Zivilgesetzbuch geschrieben.

Nach dem Nationalrat hat gestern auch der Ständerat die entsprechende Motion der Mitte-Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach angenommen. «Die Politik hat nun klar gemacht, dass Ohrfeigen, Fusstritte und Schläge keine Erziehungsmittel sind, sondern Gewalt an Kindern», schreibt Regula Bernhard Hug, Leiterin der Geschäftsstelle von Kinderschutz Schweiz. Der Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen hatte die Schweiz wiederholt dringlich dazu aufgefordert, das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung gesetzlich zu verankern. Nun wird das endlich geschehen.

Bei den Letzten

Damit ist die Schweiz ist eines der letzten Länder in Europa. Der Kinderschutz Schweiz habe 40 Jahre lang für eine gewaltfreie Erziehung gekämpft, so Regula Bernhard-Hug. Die gesetzliche Verankerung sei ein starkes Signal für den Schutz der Kinder in der Schweiz. Und es sei auch im Sinne der Eltern.

Zwei Drittel sind der Ansicht, dass ein solches Recht die gesellschaftliche Bereitschaft zur gewaltfreien Erziehung fördere. Und zwölf Prozent der Eltern geben sogar an, dass sie ihr Erziehungsverhalten ändern würden, wenn das Recht auf gewaltfreie Erziehung im Gesetz verankert ist. Das hat man auch in den umliegenden Ländern gemerkt. Wenn es im Gesetz steht, wenden Eltern weniger Gewalt in der Erziehung an. Es wirkt präventiv.

14 Prozent der Kinder werden geschlagen

Eine kürzlich publizierte Umfrage der Universität Freiburg bei 1013 Eltern hat ergeben, dass immer noch viele Kinder psychisch oder physisch bestraft werden. Mit rund 14 Prozent waren Schläge auf den Hintern die am häufigsten praktizierte Gewalthandlung. Rund elf Prozent der Eltern hatten ihr Kind schon in Bestrafungssituationen gestossen, rund fünf Prozent ihr Kind geschüttelt. In der Schweizer Gesetzgebung existiert bisher kein Verbot von Körperstrafen, wenn sie nicht zu sichtbaren Schäden führen. Doch damit ist nun Schluss.

Kolumne zum Thema gewaltfreie Erziehung: Es geht auch ohne Strafen

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