Fachleute schätzen den Anteil der Kuckuckskinder in der Schweiz auf 4 bis 7 Prozent. D. h. in jeder Schulklasse sitzt ein Kind, das nicht vom angeblichen Vater gezeugt wurde.
Laut Schweizer Gesetz darf ein Vaterschaftstest lediglich bis zum 5. vollendeten Lebensjahr des Kindes durchgeführt werden. Der DNA-Test muss bei einem Institut für Rechtsmedizin oder bei einem vom Bund anerkannten Labor durchgeführt werden. Die über das Internet zugänglichen Vaterschaftstests sind vor Gericht nicht verwendbar. Der Versand von Proben ins Ausland ist ebenfalls nicht zulässig.
Der Ausdruck Kuckuckskind ist vom Kuckucksvogel abgeleitet, der seine Eier in fremde Nester legt – auch Brutparasitismus genannt.


