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«Eltern dürfen drei Tage fehlen bei Krankheit des Kindes - pro Mal! »

Viele erwerbstätige Eltern kennen ihre Rechte nicht. Das nutzen Arbeitgeber gelegentlich aus.

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«Eltern dürfen drei Tage fehlen bei Krankheit des Kindes - pro Mal! »

Viele erwerbstätige Eltern kennen ihre Rechte nicht. Das nutzen Arbeitgeber gelegentlich aus.

Nur 3 Tage pro Jahr dem Arbeitsplatz fern bleiben, weil das Kind krank ist? So kommunizieren es offenbar viele Personalabteilungen den Arbeitnehmenden wie die «Aargauer Zeitung» heute schreibt. Doch Fakt ist: Eltern haben das Recht darauf, ihre kranken Kinder bis zu drei Tage pro Krankheitsfall selbst zu betreuen. Ohne dafür Ferien zu beziehen oder Überstunden zu kompensieren. Die rechtliche Lage ist klar, wie «wir eltern»-Bloggerin Claudia Joller in ihrem Blogbeitrag bereits verdeutlicht hat.

Gemäss «Aargauer Zeitung» hat die Rechtsberatung der Unia viele Anfragen zum Thema. Auf die Frage, ob es sich bei den Firmen um Einzelfälle handle, die ihren Angestellten nur 3 Abwesenheitstage pro Jahr aufgrund von Krankheit des Kindes zugestehen, lässt sich Corinne Schär von der Gewerkschaft Unia so zitieren: «Wir haben den Eindruck, dass es viele sind.» Schär stellt fest, dass es viele Angestellte nicht wagen, den gesetzlichen Anspruch einzufordern, weil sie sich vom Arbeitgeber unter Druck fühlen: «Besonders Frauen wird oft ein schlechtes Gewissen gemacht.» Die Arbeitnehmenden seien schlecht über ihre Rechte informiert. Für Schär ist es Aufgabe der Unternehmen, diese aufzuklären: «Arbeitgeber halten das Gesetz nur ein, wenn sie müssen. Sie informieren nicht, dabei würde es zu ihrer Sorgfaltspflicht gehören, dass die Arbeitnehmer ihre Rechte wahrnehmen können», heisst es im Artikel.

21.2.1017

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