Erlaubt oder verboten?
Eizellen-Spende:
Eine Methode der Reproduktionsmedizin, die bei ungewollter Kinderlosigkeit angewandt wird. Die Eizelle einer Drittperson wird mit dem Sperma des Mannes befruchtet und danach seiner Partnerin eingepflanzt. Einige EU-Länder verbieten die Eizellenspende, darunter Deutschland, Österreich, Italien, Litauen, dazu Norwegen, die Schweiz und Türkei. In den meisten anderen europäischen Ländern fehlt die gesetzliche Regelung; vielmals wird die Spende dort geduldet, etwa in Frankreich, Spanien, den Niederlanden oder Belgien.In-vitro-Fertilisation:
Die Eizellen der Frau werden hormonell stimuliert, entnommen, mit dem aufbereiteten Sperma im Reagenzglas zusammengebracht und danach der Frau wieder eingepflanzt. In der Schweiz erlaubt.Eizellen einfrieren
Die Frau lässt eigene Eizellen entnehmen und einfrieren, um sie sich zu einem späteren Zeitpunkt wieder einzupflanzen. Erlaubt, bisher meist nur bei medizinischer Indikation praktiziert.Insemination:
Die Spermien werden mit einer Kanüle in die Gebärmutter eingeführt. Das Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) der Schweiz erlaubt auch eine Behandlung mit Fremdspermien von einem Spender (Donogene Insemination). Dazu muss das Paar aber verheiratet sein und es dürfen keine anderen Therapiemöglichkeiten bestehen.Spermien-Injektion:
Ein einzelnes Spermium wird mit einer Nadel direkt in die Eizelle gespritzt. Wird angewendet, wenn die männliche Sub- oder Infertilität der Grund für die Kinderlosigkeit darstellt. Die Spermien-Injektion ist also eine Zusatzmassnahme zur IVF und wie diese in der Schweiz legal.Leihmutterschaft:
Eine Leihmutter ist eine Frau, die das befruchtete Ei einer anderen Frau austrägt und das Kind zur Welt bringt. Die Rechtslage in der EU ist unterschiedlich: Erlaubt ist die Leihmutterschaft in Russland, Belgien, Griechenland, Spanien und in den Niederlanden. In der Schweiz ist das Ausleihen der Gebärmutter verboten.


