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Antwort von Kirsten Jaeggi Oettli, Juristin Grundsätzlich ist es gemäss einer Verordnung des Bundes erlaubt, einzelne, kleine, bis zu zehn Kilo schwere Tiere auf Privatgrund zu begraben. Die Erdschicht über dem Tier muss mindestens 1,20 Meter dick sein und das Grab soll mindestens zwei Meter über dem Grundwasserspiegel und fern von Wasserquellen liegen. Zudem sollten Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde nach den geltenden Bestimmungen erkundigen. Die Gemeinden können nämlich weitere Beschränkungen für die Bestattung von Tieren vorsehen oder dies generell verbieten. Wären Sie Mieter, müssten Sie zuerst die Einwilligung des Vermieters einholen. Die Katze am Waldrand, im Wald oder auf einem anderen öffentlichen Grund zu beerdigen, ist nicht erlaubt. Das gilt unabhängig von Grösse und Gewicht des Tiers. Ausserdem gibt es auch Tierkrematorien und Tierfriedhöfe, mehr Informationen dazu finden Sie hier.
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