Ein deutsches Elternpaar hatte von Frauenärzten Schadenersatz und Schmerzensgeld verlangt, weil das Down-Syndrom (Trisomie 21) mit Herzfehler ihrer Tochter in der Schwangerschaft nicht erkannt worden war. Die Klage wurde jetzt abgewiesen. Auch wenn es um ein schweres Schicksal gehe, hätte die Behinderung nicht vorgeburtlich nachgewiesen werden müssen. Das einzige im Ultraschall vorhandene Zeichen (ein geringfügig verkürztes Nasenbein) sei kein ausreichender Hinweis auf eine Trisomie 21 gewesen. Auch der angeborene Herzfehler hätte zwar eventuell festgestellt werden können, aber nicht festgestellt werden müssen. Nur in 40 bis 50 Prozent der Fälle würden Herzfehler schon während der Schwangerschaft erkannt.
Quelle: swissmom.ch
Leseempfehlung

«Familienferien in Obergoms»
Inmitten von Bergidylle und Walliser Stadeln lassen sich im Obergoms beschauliche Familienferien verbringen.
Zum Artikel

«Was ist eine gute Schule?»
Wohin entwickelt sich die Schule? Geht es nach Philippe Wampfler, dann wird sie vor allem demokratischer und individueller. Der Autor und Lehrer hat ein Buch geschrieben mit dem Titel «L'ecole c'est moi». Wie er sich die Zukunft der Schule vorstellt, erklärt er im Interview.
Zum Artikel