Die Betreuung von pflegebedürftigen Kindern zu Hause stellt für Eltern und Erziehungsberechtigte eine anspruchsvolle Aufgabe dar. Sie stehen dabei vor grossen persönlichen, finanziellen und organisatorischen Herausforderungen und schwierigen Entscheidungen im Alltag. Für viele Familien würde eine punktuelle Betreuung, eine Betreuung während mehrerer Tage oder an Wochenenden die Situation bedeutend verbessern.
Der Bundesrat unterstützt den Antrag der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates, den Intensivpflegezuschlag (IPZ) anzuheben. Er lehnt es hingegen ab darauf zu verzichten, den IPZ vom Betrag des Assistenzbeitrags abzuziehen. Denn dies würde eine Doppelentschädigung derselben Leistungen bedeuten. Er unterstreicht zudem die Notwendigkeit, das Projekt der Kommission mit dem Aktionsplan zur Unterstützung und Entlastung von pflegenden Angehörigen zu koordinieren. Für den Intensivpflegezuschlag gibt es drei Grade, die sich nach dem Betreuungsaufwand richten (vier, sechs oder acht Stunden). Der Zuschlag (in Franken pro Monat) würde wie folgt erhöht:
IPZ 4 von 470 CHF auf 940 CHF
IPZ 6 von 940 CHF auf 1645 CHF
IPZ 8 von 1410 CHF auf 2350 CHF
Nun muss die Bundesversammlung zur Vorlage Stellung nehmen.
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